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Auto


Um auch im Urlaubsgebiet mobil zu sein und möglichst viel von der Region zu entdecken, empfiehlt es sich, mit dem eigenen Auto anzureisen. Auf den Straßen Kroatiens gelten teilweise andere Regeln als bei uns, deshalb lesens Sie bitte diese Informationen aufmerksam durch.




Fahrzeugunterlagen:


Ein Nationaler oder internationaler Führerschein und der Fahrzeugschein genügen eigentlich. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Es gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte oder ein internationaler Unfallbericht, den man mittlerweile bei vielen Versicherungen erhält, die Unfallaufnahme erleichtern.


KFZ-Versicherung:


Jeder Urlauber, der nach Kroatien mit dem Pkw reist, sollte sich vorher in den Bestimmungen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) versichern, ob überhaupt für sein Kfz Versicherungsschutz in der Voll- bzw. Teilkasko besteht. Man findet die Aussagen im Geltungsbereich seiner jeweiligen Versicherungsgesellschaft. So bestehen z.B. bei vielen Gesellschaften ab der Typklasse 29 des jeweiligen PKW in der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kein Versicherungsschutz mehr in den Ländern wie: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien, Mazedonien, Slowenien.


ADAC/HAC:


Eine ADAC-Auslands-Notrufstation ist eingerichtet. Sie bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. Die Notrufstation in Zagreb ist Mo-Fr 08.00-18.00, Sa 09.00-17.00 und So 13.00-17.00 Uhr besetzt (siehe Kontaktadressen).


Maut:


Das Reisen mit dem Auto ist die günstigste Variante nach Kroatien zu gelangen. Eine der schnellsten Wege ist immer über München, Salzburg, Villach, Ljubljana, Rijeka. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in Österreich, Slowenien und Kroatien Mautgebühren zahlen müssen, dafür aber Nerven schonen und die reine Fahrzeit extrem verkürzen. Der neue Karawanken - Tunnel macht es möglich Österreich in 2 Std. zu durchfahren. Beispielhaft nennen wir hier die Mautgebühren für die Strecke


München – Rijeka (einfach):


Österreich: Vignette 10 Tage 7,60 EUR (kaufen Sie bitte nicht die Vignette für 2 Monate für 21,80 EUR); Tauerntunnel 9,50 EUR; Karawanken-Tunnel 6,50 EUR


Slowenien: Jesenice-Ljubljana ca. 360 Tollar (zahlbar in EUR ca. 70 Cent); Ljubljana-Postojna 500 Tollar (zahlbar in EUR ca. 1,50 EUR)


Kroatien: Rupa-Rijeka 5 Kuna (zahlbar in EUR ca. 70 Cent)
In Summe ca. 27,00 EUR


München – Zadar (einfach):


Österreich: Vignette 10 Tage 7,60 EUR (kaufen Sie bitte nicht die Vignette für 2 Monate für 21,80 EUR); Tauerntunnel 9,50 EUR; Karawanken-Tunnel 6,50 EUR


Slowenien: Jesenice-Ljubljana ca. 360 Tollar (zahlbar in EUR ca. 70 Cent); Ljubljana-Zagreb ca. 1.500 Tollar (zahlbar in EUR ca. 4,50 EUR)


Kroatien: Bregana Grenzübergang bei Zagreb-Zadar ca. 110 Kuna (zahlbar mit Kreditkarte ca. 15,00 EUR)


In Summe ca. 45,00 EUR


Verkehrsbestimmungen:


Seit 2004 besteht einabsolutes Alkoholverbot (0,0) am Steuer, auf dem Fahrrad und als Beifahrer auf Motorrädern. Eine Sturzhelmpflicht besteht für Radfahrer unter 16 Jahren. Autofahrer müssen auch tagsüber innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit eingeschaltetem Licht fahren. Gemeinsamkeiten in der Straßenverkehrsordnung wie in Deutschland gibt es in Bezug auf Handys und Sicherheitsgurte: telefonieren ist verboten, anschnallen Pflicht.
Im Falle einer Panne ist das Tragen einer Warnweste für Auto- und Motorradfahrer seit 2006 Pflicht. Beim Überholen muss während des ganzen Vorgangs geblinkt werden. Beim Abschleppen muss vorn am schleppenden Fahrzeug und hinten am geschleppten Fahrzeug ein Warndreieck angebracht werden. Ein Satz Glühlampen als Reserve ist stets mitzuführen. Schulbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- und Aussteigen anhalten. Gespannfahrer müssen 2 Warndreiecke mitführen. Geparkt wird in den größeren Orten auf farblich markierten Flächen: Rot steht für 60 min, Gelb für 120 min und Grün/Blau für 180 min. In der Regel sind diese Parkplätze gebührenpflichtig.


Geschwindigkeitsbegrenzungen:


in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h;
auf Autobahnen: 130 km/h;
auf Schnellstraßen: 110 km/h;
auf Landstraßen: 90 km/h;
mit Anhängern außerhalb geschlossener Ortschaften überall 80 km/h.
Achtung: Für Autofahrer, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
auf Autobahnen: 110 km/h;
auf Schnellstraßen: 100 km/h;
auf Landstraßen: 80 km/h


Tanken:


Tankstellen mit gängigem Benzin und Diesel gibt es alle paar Kilometer, in größeren Städten auch Gas.


Unfall:


Ein Unfall in Kroatien kann sehr aufwendig werden: Zunächst müssen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 92 herbeirufen und sich dann bei dem Beamten, der den Unfall aufnimmt über Versicherungsgesellschaften und deren Prozedere sowie ggf. über die nächsten Werkstätten informieren. Sollte Ihr Fahrzeug beschädigt sein, reicht es keinesfalls eine Entschädigung von dem Unfallpartner zu akzeptieren. Sie müssen sich eine polizeiliche Bestätigung der Beulen und Kratzer ausstellen lassen, das Sie wiederum an der Grenze vorlegen müssen um ausreisen zu dürfen.
Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Weg siehe Kontaktadressen


In Bayern


In Österreich




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