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Haustiere



Um Ihnen und Ihrem Vierbeiner einen schönen Urlaub ermöglichen zu können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.


Die Mitnahme von Haustieren ist in den Objekten, bei denen es ausdrücklich steht, gegen einen Aufpreis pro Tag möglich (s. Objektbeschreibung). Allerdings gilt die Erlaubnis nur für ein Haustier. Für jedes weitere kontaktieren Sie bitte uns.


In der Öffentlichkeit und in Strandnähe herrscht Anleinpflicht (teilweise Geldstrafen bis zu 150 €). Sonnenbaden mit Hund nur bei Mindestentfernung 100m vom offiziellen Badestrand.


Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.


Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden:


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland:


Ulica Grada Vukovara 64, HR-10000 Zagreb
Postanschrift: p.p. 207, HR-10000 Zagreb
Tel: 00385 (0)1 615 81 02/05/06. Fax: 00385 (0)1 615 55 36.
E-Mail: deutsche.botschaft.zagreb@inet.hr
Internet: www.deutschebotschaft-zagreb.hr
Honorarkonsulat in Split.


Botschaft der Republik Österreich:


Jabukovac 39, HR-10000 Zagreb
Tel: 00385 (0)1 488 10 50. Fax: 00385 (0)1 483 44 61.
E-Mail: agram-ob@bmaa.gv.at
Honorarkonsulate in Dubrovnik, Rijeka und Split.


Botschaft der Schweizer Konföderation:


Bogoviceva 3, HR-10000 Zagreb
Tel: 00385 (0)1 4878 800. Fax: 00385 (0)1 4810 890.


Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.


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